CORPORATE GOVERNANCE Am 19. Juni 2020 hat das Parlament das neue Aktienrecht verabschiedet. Dieses sieht unter anderem Erleichterungen für die Ausübung der Aktionärsrechte und Modernisierungen für die Generalversammlung
vor. Ein kurzer Überblick über die Neuerungen.
> den ganzen Beitrag in der VR-Praxis 11-2020