Vereinsvorstand in der Pflicht

AUFGABEN UND VERANTWORTUNG Das oberste Führungsorgan eines Vereins ist regelmässig der Vorstand. Er hat das Recht und die Pflicht, die Angelegenheiten des Vereins nach Massgabe der Statuten zu besorgen und den Verein zu vertreten. Er muss seine Aufgaben professionell und sorgfältig wahrnehmen, ansonsten haften seine Mitglieder mit ihrem Privatvermögen für Pflichtverletzungen.


> den ganzen Beitrag in der VR-Praxis können Sie rechts in der grauen Box herunterladen
Zurück

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Einige Cookies sind für den Betrieb der Seite notwendig, andere dienen Statistikzwecken, Komforteinstellungen, oder zur Anzeige personalisierter Inhalte. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite verfügbar sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie Policy.
Details anzeigen

  • Details

    Notwendig
    Diese Cookies sind zwingend erforderlich um die Webseite zu betreiben und Sicherheitsfunktionen zu ermöglichen.

    Statistik
    Wir erfassen anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen, die uns helfen, unsere Webseite und deren Inhalte stetig zu optimieren.