Neues Aktienrecht: Statutarischer Anpassungsbedarf

STÄRKUNG DER AKTIONÄRSRECHTE Im Bestreben um eine verbesserte Corporate Governance erleichtert das neue Aktienrecht den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte. Im Endeffekt muss der Verwaltungsrat sicherstellen, dass die Aktionäre ihr Rechte rechtskonform wahrnehmen können.

Der ganze Beitrag zum Thema von Stefanie Meier-Gubser, Mitglied des Beirates SwissBoardForum, ist für Sie als SwissBoardForum Mitglied unter Fachbeiträge zur VR-Praxis zu finden.
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