Die Décharge

Die Erteilung der Décharge gehört zu den unübertragbaren Befugnissen der Generalversammlung. Mit ihr verzichten die Gesellschaft und die zustimmenden Aktionäre auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegenüber dem Verwaltungsrat. Die Wirkung der Décharge ist allerdings nicht absolut.

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