Adäquater Umgang mit Interessenkonflikten im VR

WAHRUNG DER GESELLSCHAFTSINTERESSEN Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder sind in erster Linie den Interessen der Gesellschaft verpflichtet. So geht es bei der Forderung nach einem adäquaten Umgang mit Interessenkonflikten im Kern um die Sicherstellung der Wahrung der Gesellschaftsinteressen. Die Nichtoffenlegung eines (potentiellen) Interessenkonflikts und das Nichtergreifen geeigneter Massnahmen stellt eine Pflichtverletzung dar.

Der ganze Beitrag zum Thema von Stefanie Meier-Gubser, Mitglied des Beirates SwissBoardForum, ist für Sie als SwissBoardForum Mitglied unter Fachbeiträge zur VR-Praxis zu finden.
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